a) in Höhe bis 2.500,- € des Vereinspräsidenten
b) in Höhe bis 5.000,- € des Vorstandes
c) in Höhe bis 15.000,- € des erweiterten Vorstandes
d) in Höhe über 15.000,- € der Mitgliederversammlung
e) für die Durchführung und finanzielle Abwicklung größerer Maßnahmen, wie z.B. in sich abgeschlossene Bauvorhaben, für die ein Finanzierungsplan vorliegt, kann der Vorstand von der Mitgliederversammlung ermächtigt werden.
Alle Ausgaben und Einahnen werden durch den Schatzmeister registriert und nach gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Finanzamt und Stadt Leipzig abgerechnet Zu beachten ist, dass bei Umsatzsteuerpflichtigkeit, die Abrechnung von Fördermittel oder Zuschüssen im Nettobetrag abzurechnen ist.
Kontoverbindung SG Leipzig-Bienitz e.V.
Sparkasse Leipzig
Kontonummer: 1117224593
BLZ: 86055592
IBAN: DE80860555921117224593
BIC-/SWIFT-Code: WELADE8LXXX
Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet sich weiter zu qualifizieren. Qualifizierungsmaßnamen die funktionsbestimmt sind, werden durch den Verein getragen.Ein Qualifizierungsplan wird jährlich vom Präsidenten erstellt und kontrolliert.Als Anlage ist ein Organigramm (Anlage 3) beigefügt. Hierin sind Wahlfunktionen und Berufungsfunktionen sowie die Struktur des Vereins aufgeführt.
Der erweiterte Vorstand wird zur Wahlversammlung durch den neuen Vorstand benannt. Die Mitglieder stimmen im Block ab. Die einfache Mehrheit der Anwesenden ist verbindlich.
Die Mitgliederversammlung wählt für 2 Jahre fachkundige Mitglieder (min. 2), die seit mindestens 3 Jahren Mitglied sind. Die Kassenprüfer haben das Recht alle Kassenbestände, Konten, Ein- und Ausgaben zu prüfen. Sie berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis.
Der Satzung sind 3 Anlagen beigefügt die mitgeltend sind aber ohne eine Satzungsänderung durch Beschluss des erweiternden Vorstandes bei den 2-jährigen Wahlversammlungen verändert werden können.
Anlage 1 Beitragsinfo 2018