Die Rollen waren am 04.09.2022, 12:00 Uhr, beim SSV Kulkwitz klar verteilt. Unsere U19 geht als haushoher Favorit in die Begegnung. Mit einem neu zusammengestellten Team bestreitet man das erste Saisonspiel in der Ausscheidungsrunde des Stadtpokals Leipzig. Die Gastgeber waren hochmotiviert unseren Jungs ein Bein zu stellen, diese spielen in der tieferliegenden Stadtklasse Leipzig.
Mit dem Anpfiff hieß es Einbahnstraßenfussball. Es ging nur in Richtung des Kulkwitz Tores, die besten Chancen verpassten Geipel (3´, 9´, 18´), Kuhr (17´, 21´), Weigel (23´), wie auch Stiller (12´, 25´, 34´). So blieb es vorerst beim 0:0 Unentschieden. Die Gastgeber hatten 1 Abschluss, welcher jedoch meterweit am Tor von Oskar Faust vorbei ging. Bis zur Halbzeit wurden weitere Chancen ausgelassen, auch schwere Kulkwitzer Fehler wurden nicht bestraft – so ging es mit einem torlosen Remis in die Kabinen.
Nach dem Seitenwechsel blieb es dabei, unsere Bienitz Kicker waren haushoch dominant, erspielten sich Torchance über Torchance. Die Gastgeber kämpften bis zum Umfallen und kamen nach mehr als 50 gespielten Minuten nach einem Fehler zu einer Kontersituation, welcher mit einem Diagonalball unsere Kette aushebelte, der Kulkwitzer Spieler wurde gefoult und so gab es einen Freistoß für die Gastgeber – und mit dem ersten Torabschluss machen sie das 1:0! Man hat sich gefühlt wie bei „Verstehen Sie Spaß?“ Ab dem Zeitpunkt verteidigte Kulkwitz mit Mann und Maus, alle Bälle wurden einfach irgendwie weggeschlagen, doch dann …..
Unser Kapitän Silvan Liepke bringt den Ball in den Strafraum, der Hüter der Gäste verschätzte sich und der Ball ging Richtung Tor, noch vor überqueren der Torlinie boxte der 12er den Ball von der Linie – der sehr gut leitende Schiedsrichter hatte freie Sicht und zog ohne zu zögern die Rote Karte und entschied folgerichtig auf Strafstoß. Der Spieler verließ ohne zu meckern das Spielfeld, die Spieler vom SSV hatten mit der Entscheidung etwas dagegen. So konnten sie den Unparteiischen umstimmen, der bereits vom Feld verwiesene Spieler durfte das Feld wieder betreten und bekam nur Gelb. Nach minutenlanger Diskussion mit der Gästebank blieb der Schiedsrichter bei seiner Entscheidung und meinte „es gibt keine Doppelbestrafung mehr“ , er wurde mehrfach darauf hingewiesen das dies nicht für eine klare Vereitelung einer Torchance gilt, man erklärte gegen die Entscheidung in Einspruch zu gehen, wenn die Entscheidung so bleibt. Aber es ging so weiter – man musste es vorerst akzeptieren. Die weiteren 26 Spielminuten dominierte man weiterhin, vergab riesen Toraktionen, zwei davon vor dem leeren Tor! Am Ende jubelten die Gastgeber, jedoch bleibt der Jubel über den Einzug in die nächste Pokalrunde nur kurz!
Wir gingen beim Jugendsportgericht gegen die Entscheidung in Einspruch, weil:
1.) es sich nicht um eine Tatsachenentscheidung handelt, sondern einen groben Regelverstoß des Schiedsrichters,
2.) der Regelverstoß den weiteren Spielverlauf beeinflusst hatte (der Spieler grätschte einen Schuss kurz vor Ende ab),
3.) uns ein klarer Vorteil genommen wurde in Überzahlt zu agieren.
Deshalb gehen wir als SG Leipzig-Bienitz in Einspruch gegen §24 Recht-und Verfahrensordnung
des SFV (1) „Ein Einspruch ist nur gegen die Wertung von Spielen zulässig, der sich aus Verstößen
gegen unter § 2 (1) a) und b) dieser Ordnung genannten Regelungen begründet. Unter anderem
kann ein Einspruch mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden:“
a) „Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als „verloren“ oder
„unentschieden“ mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat und der Einspruch unmittelbar nach
dem Spiel vom Schiedsrichter im Spielbericht auf Antrag des Spielführers oder des
Mannschaftsverantwortlichen eines der am Spiel beteiligten Vereine vermerkt wird.
Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters sind unanfechtbar
Mit dem heutigen Tag hat das Jugendsportgericht unserem Einspruch statt gegeben, das Spiel wird wiederholt. Unsere Jungs erhalten eine zweite Chance und kommen mit blauem Auge davon.
Laut Rechtssprechung des DFB:“ Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance Wenn ein Spieler mit einem
Vergehen gegen einen Gegner im eigenen Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und
der Schiedsrichter auf Strafstoss entscheidet, wird der Spieler verwarnt, wenn das Vergehen bei
dem Versuch, den Ball zu spielen, begangen wurde. In allen anderen Situationen (z. B. Halten,
Ziehen, Stossen, keine Möglichkeit, den Ball zu spielen etc.) ist der Spieler, der das Vergehen
begeht, des Feldes zu verweisen.“
Foto Quellen: Instagram Seite des SSV Kulkwitz U19